Endlich mehr Flexibilität: Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag in Textform ab dem 1. Januar 2025
Nach jahrelangen Diskussionen und zahlreichen Forderungen aus der Praxis wurde am 23. Oktober 2024 eine wegweisende Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beschlossen, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Die zentrale Änderung betrifft § 12 und §14 des AÜG. Hier wird das bisher geforderte Schriftformerfordernis durch die sogenannte Textform ersetzt. Für Personaldienstleister und Unternehmen bedeutet das eine erhebliche Entlastung im täglichen Geschäft.
Was ändert sich konkret?
Bisher musste der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vor jedem Einsatz schriftlich unterzeichnet werden – eine Regelung, die in der Praxis häufig zu Verzögerungen führte. Personaldienstleister mussten sicherstellen, dass der Auftraggeber den Vertrag rechtzeitig unterzeichnet zurücksendet. Gerade bei kurzfristigen Personaleinsätzen war das oft eine organisatorische Herausforderung.
Mit der Gesetzesänderung ist das nun Vergangenheit. Nun heißt es Textform statt Schriftform. Der Überlassungsvertrag kann künftig per E-Mail abgeschlossen werden. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht mehr erforderlich. Wir bei rubicon verwenden DocuSign (elektronische Unterschrift) und stellen so einen reibungslosen und schnellen Rücklauf sicher.
Die neue Regelung bringt eine spürbare Entlastung:
- Weniger Bürokratie: Kein ständiges Nachfassen mehr bei Auftraggebern, keine Papierstapel, keine umständlichen Vertragsprozesse und die Möglichkeit Prozesse zu digitalisieren.
- Schnellere Einsätze: Mitarbeitereinsätze können kurzfristig erfolgen, ohne dass einer der Parteien rechtliche Nachteile befürchten muss.
Fazit: Ein echter Fortschritt
Mit der Einführung der Textform im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird ein langersehnter Wunsch der Branche endlich Realität. Für uns als Personaldienstleister bedeutet dies eine enorme Erleichterung im Tagesgeschäft. Der bisherige administrative Aufwand, der oft mit zeitkritischen Einsätzen kollidierte, gehört nun der Vergangenheit an.
Wir begrüßen diese moderne und praxisnahe Gesetzesänderung und freuen uns darauf, unseren Kunden künftig noch schneller und effizienter zur Seite stehen zu können. Ein Schritt in die richtige Richtung – endlich!