Neues GVP-Tarifwerk ab Januar 2026
Zum 01. Januar 2026 tritt das neue GVP-Tarifwerk in Kraft. Mit diesem Schritt wird das bisherige Tarifwerk, das auf den iGZ- und BAP-Tarifverträgen basierte, vollständig abgelöst. Die Tarifverträge Zeitarbeit unter dem Dach des GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.) bilden nun ein einheitliches tarifliches Fundament für alle Unternehmen der Branche. Dieser Schritt schafft Vereinheitlichung und stellt sicher, dass die Personaldienstleistung in Deutschland weiterhin auf verlässlichen Tarifstrukturen basiert.
Fusion von BAP und iGZ: Ein wichtiger Schritt zur Einheit
Bereits am 1. Dezember 2023 erfolgte der Schritt: Die beiden großen Verbände BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) und iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) fusionierten und bildeten den neuen GVP. Mit dieser Fusion wurde nicht nur die politische Schlagkraft der Branche gestärkt, sondern auch eine Vereinheitlichung der Tarifverträge angestrebt.
Die Fusion von iGZ und BAP war notwendig, um den sich wandelnden Anforderungen des Marktes gerecht zu werden. Sie legte den Grundstein für das neue GVP-Tarifwerk, das ab 2026 in Kraft tritt und die bisherigen Tarifverträge beider Verbände ablöst.
Was ist das GVP-Tarifwerk?
Das neue GVP-Tarifwerk ersetzt die vorher bestehenden Tarifverträge von iGZ und BAP und bringt ein neues, zusammengeführtes System.
Die wichtigsten Bestandteile des neuen Tarifwerks sind:
- Manteltarifvertrag (MTV GVP):
Der Manteltarifvertrag regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen. Dazu gehören unter anderem Regelungen zu Arbeitszeiten, Urlaub, Arbeitsverhältnissen und Kündigungsfristen. - Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV GVP):
Der Entgeltrahmentarifvertrag legt die grundlegenden Entgeltrahmen fest. Der ERTV GVP sorgt für Transparenz in der Bezahlung, indem er eine solide Grundlage für Entgelte schafft. - Entgelttarifvertrag (ETV GVP):
Im Entgelttarifvertrag sind die detaillierten Regelungen zu den konkreten Löhnen festgelegt. Er ergänzt den ERTV GVP und berücksichtigt die jeweiligen Tätigkeiten und Qualifikationen der Beschäftigten. - Branchenzuschlagstarifverträge (TV BZ):
Zusätzlich zum MTV, ERTV und ETV werden 11 verschiedene Branchenzuschlagstarifverträge (TV BZ) angeboten.
Fazit
Das neue GVP-Tarifwerk, das ab dem 01. Januar 2026 in Kraft tritt, markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Transparenz und Einheitlichkeit. Mit einem klaren Regelwerk, das die Arbeitsbedingungen, Entgelte und Branchenzuschläge umfasst, stellt es sicher, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von verlässlichen und gerechten Standards profitieren.
Tarifvertrag ab dem 01.01.2026
